Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft lautet wie folgt:
... aufgrund der Berichterstattung in der HNA zu einer Budgetüberschreitung bei der documenta 14 hat die Staatsanwaltschaft Kassel Mitte September 2017 ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, das die Prüfung eines Anfangsverdachts hinsichtlich strafbarer Handlungen, insbesondere einer Untreue zum Gegenstand hatte. Die AfD-Fraktion im Kasseler Rathaus hat - im Wesentlichen bezugnehmend auf die vorbezeichnete Berichterstattung - am 12.10.2017 in diesem Zusammenhang förmlich Strafanzeige gegen verschiedene Personen aus dem Kreise der Verantwortlichen der documenta 14 erstattet. Die nach Bejahung eines Anfangsverdachts wegen strafrechtlicher Untreue durchgeführten Ermittlungen haben die Verdachtsmomente jedoch nicht bestätigt.
Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Kassel daher gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Weder das Ergebnis der Wirtschaftsprüfung noch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen haben ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Gelder zweckwidrig eingesetzt oder verwendet worden wären. Eine missbräuchliche Verwendung von Geldern liegt nach den tatbestandlichen Voraussetzungen für eine strafbare Untreue nicht bereits deshalb vor, weil einzelne Projekte nicht den Geschmack sämtlicher Betrachter treffen oder aus deren Sicht zur Erreichung des Ziels, die Veranstaltung zu bewerben, nicht geeignet sind. Im Übrigen scheidet ein hinreichender Tatverdacht wegen Untreue auch deshalb aus, weil nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht angenommen werden kann, dass die Verantwortlichen der documenta 14 den Eintritt eines Vermögensnachteils für die documenta und Museum Fridericianum gGmbH vorsätzlich hätten verursachen wollen.“
documenta und Museum Fridericianum gGmbH
Friedrichsplatz 18
34117 Kassel
Presse
Kataloge/Medien zum Thema:
documenta
Freundeskreis Willy-Brandt-Haus e.V.
Studio Hanniball
Verein Berliner Künstler
Kommunale Galerie Berlin
neurotitan